Absturzsicherungen
Absturzsicherungen für Dächer und Wartung von Absturzsicherungen
Der Einsatz von Absturzsicherungen auf Dächern wird in Deutschland durch eine Vielzahl relevanter Gesetze und Vorschriften geregelt. Dabei gelten das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121/ 2007) und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.1/ 2012). Diese Vorschriften können Sie als Privatperson (ab 2 m Höhe) oder auch als Unternehmen dazu verpflichten für entsprechende permanente Absturzsicherungen bei Arbeiten an Ihrem Dach zu sorgen.
Absturzsicherung für Flachdächer
Seilsysteme und Anschlagpunkte sind die am häufigsten verwendeten Absturzsicherungen
bei Flachdächern. Mit Anschlagpunkten kann einfach und ohne größeren Aufwand die komplette
Fläche des Daches gesichert werden. Gerne beraten wir Sie zur Montage von Absturzsicherungen und
führen diese für Sie fachgerecht durch.
Denkbar sind folgende Absicherungen:
- Anschlagpunkte
- Seilsysteme
- Geländersysteme
Absturzsicherung für Steildächer
Als Absturzsicherung auf Steildächern kommen Dachhaken mit
integrierter Anschlageinrichtung zum Einsatz. Bei Arbeiten am Steildach sichert man sich mit Hilfe
seiner PSAgA an der Anschlageinrichtung und wird so im Fall der Fälle vor einem Aufprall auf dem
Boden bewahrt. Gerne beraten wir Sie zur Montage von Absturzsicherungen und führen diese für Sie
fachgerecht durch.
Denkbar sind folgende Absicherungen:
- Sicherheitsdachhaken
- Leiterhalter
- Steigschutz
- Schienensysteme
Jährliche Prüfung von Absturzsicherungen nach DGUV-R-312-906
Bauherren, Gebäudeverwalter und -eigentümer sind bei Absturzsicherungssystemen in der sogenannten Prüfpflicht. Diese umfasst die Abnahmeprüfung temporärer und fester Absturzsicherungssysteme, die regelmäßige Sachkundigenprüfung nach mindestens zwölf Monaten sowie die Prüfung im Rahmen der großen Werksbauprüfung nach DGUV-R-312-906. Als zertifizierter Fachmontagebetrieb prüfen wir Ihre Absturzsicherungen und führen Wartungsarbeiten fachgerecht durch. Kontaktieren Sie uns jetzt für die Wartung Ihrer Absturzsicherungsanlagen.
Beachten Sie, dass die jährliche Überprüfung von Anschlageinrichtungen zum Schutz von Personen gegen Absturz zu Ihren wesentlichen Pflichten als Gebäudebetreiber gehört. Es ist dringend davon abzuraten, zur Überprüfung von Anschlagpunkten auf Zugversuche zu setzen. Diese gewährleisten keine sichere Funktion der Anschlagpunkte, sondern bieten oft nur eine Scheinsicherheit.
Unsere Leistung rund um Absturzsicherungen
- Beratung zu Absturzsicherungssystemen
- Montage von Absturzsicherungen
- Wartung von Absturzsicherungen
Wir sind Ihnen behilflich
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